Beschlussvorlage - 2016/NK/645

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Peenestadt Neukalen fordert mit Nachdruck den Erhalt der Schiffbarkeit der Bundeswasserstraße Peene

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur strukturiert derzeit die zu Ihrem Kompetenzbereich gehörende Wasserschifffahrtsverwaltung (WSV) um und beabsichtigt in diesem Zusammenhang:

  1. Die Anlage 1 des Bundeswasserstraßengesetztes (WaStrG) dahingehend zu ändern, dass Gewässer mit geringer oder gar keiner Bedeutung für den Güterverkehr aus dieser gestrichen werden,
  2. Bundesgewässer , die nicht in der Anlage 1 WaStrG enthalten sind in Freizeitwasserstraßen und naturnahe Wasserstraßen einzustufen,
  3. Naturnahe Wasserstraßen in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Rahmen des Bundesprogrammes „Blaues Band Deutschland“ auf Grund ihres hohen ökologischen Entwicklungspotenziales einer Renaturierung zuzuführen.

 

Da die Bundeswasserstraße Peene in ihrer Bedeutung als „Nebenwasserstraße für Freizeit und Tourismus“ gemäß dem „Wassertourismuskonzept“ vom Mai 2016 nur als „sehr gering“ eingestuft ist, besteht die Gefahr, dass zukünftig eine Herabstufung der Peene gemäß Punkt 3 erfolgen könnte.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Zunächst keine

 

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Anlagen

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