Beschlussvorlage - 2016/GIE/383

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Gielow billigt den Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan  Nr. 4 „Photovoltaik-Anlage Kieswerk Peenhäuser“ der Gemeinde Gielow bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und beschließt diesen in der Zeit vom 12.09.2016 bis zum 14.10.2016 öffentlich auszulegen sowie die Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen.

 

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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Sach- und Rechtslage

 

Sach- und Rechtslage:

§ 22 Kommunalverfassung M-V

§§ 3,4 BauGB

 

Der Vorhabenträger, die MES Solar XV GmbH & Co. KG, hat mit Schreiben vom

10.05.2016 bei der Gemeinde Gielow die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines

Bebauungsplanes beantragt, da zur Schaffung von Baurecht für die geplante Photovoltaik-Anlage die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich ist. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes soll entsprechend § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren erfolgen.

Die Gemeindevertretung Gielow hat in ihrer Sitzung am 26.05.2016 den Aufstellungs-beschluss für die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 4 „Photovoltaik-Anlage Kieswerk Peenhäuser“ der Gemeinde Gielow gefasst und das damit verbundene Verfahren eingeleitet.

Der Aufstellungsbeschluss wurde im Malchiner Generalanzeiger am 18. Juni 2016 öffentlich bekanntgemacht.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte am 30. Juni 2016 eine Informationsveranstaltung im Bürgerhaus Gielow. Außerdem fand am 30.Juni 2016 ein Scoping-Termin mit Vertretern des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte statt. 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung schriftlich beteiligt. Die Stellungnahmen wurden gemäß Anlage „Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen“ geprüft. Die Anregungen und Hinweise werden im weiteren Planverfahren berücksichtigt.  

Der nun vorliegende Planentwurf soll vom 12.09.2016 bis zum 14.10.2016 öffentlich ausliegen. Parallel hierzu werden die Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Gemeinde Gielow entstehen keine Kosten. Die MES Solar XV GmbH & Co.KG ist

Auftraggeber für die Aufstellung des Bebauungsplanes und trägt die Kosten des Verfahrens.

Ein entsprechender städtebauliche Vertrag zwischen der Gemeinde Gielow und der MES

Solar XV GmbH & Co. KG wurde abgeschlossen.

 

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Anlagen

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