Beschlussvorlage - 2016/NK/625

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

In Abstimmung mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Bauamt wird das Bauvorhaben Errichtung eines Einfamilienhauses in der Gemarkung Neukalen Flur 3 auf den Flurstücken 167/2, 184/2 und 184/20 genehmigungsfrei gestellt, da die Bedingungen aus dem § 62 Abs. 1 und 2 LBau O MV erfüllt sind. Dem zu Folge wird kein Genehmigungsverfahren durchgeführt und eine Untersagung nach §15 Abs. 1, Satz 2 BauGB (Veränderungssperre) beim Landkreis nicht beantragt. Die Genehmigung über die Freistellung nach §62 berechtigt zum Bau des oben genannten Vorhabens. Es wäre empfehlenswert die durch die vorhandene Wohnbebauung vorgegebene Bauflucht einzuhalten.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Vorhaben- und Erschließungsplan „Am Mühlenberg“

§30 ff. BauGB Bauen im Geltungsbereich eines BPlans

§62 LBau O MV Genehmigungsfreistellung von Wohngebäuden

§72 LBau O MV Baugenehmigung/Baubeginn

§15 BauGB Zurückstellung von Bau besuchen (Wenn keine Veränderungssperre beschlossen ist)

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, da es sich um einen privaten Bauantrag handelt und die Erschließung durch die Stadt bereits erfolgt ist.

 

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