Beschlussvorlage - 2015/BAS/234

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Basedow billigt den Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Campingplatz Seedorf“ der Gemeinde Basedow bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung in der vorliegenden Fassung und beschließt diesen öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen. Außerdem sind die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf zu beteiligen.

 

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich

bekannt zu machen.

 

Gemäß § 13 Abs. 1 BauGB erfolgt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2Campingplatz  Seedorf“ im vereinfachten Verfahren.

Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Im vereinfachten Verfahren wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

Der Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2Campingplatz Seedorf“ und die Begründung liegen

 

vom 04.01.2016 bis zum 05.02.2016

 

im Amt für Bau und Liegenschaften des Rathauses der Stadt Malchin, Am Markt 1, Zimmer

308, 17139 Malchin während der Dienststunden:

 

montags              08:30 bis 11:30 und 13:00 bis 16:30 Uhr,

dienstags             08:30 bis 11:30 und 13:00 bis 17:30 Uhr,

mittwochs            08:30 bis 11:30 und 13:00 bis 16:00 Uhr,

donnerstags        08:30 bis 11:30 und 13:00 bis 16:30 Uhr,

freitags                08:30 bis 11:30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Stellungnahmen zum Entwurf können während der Auslegungsfrist mündlich, schriftlich oder

zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der

Beschlussfassung der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Campingplatz Seedorf“ unberücksichtigt bleiben und das ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die 1. Änderung des B-Plans wird erforderlich, da die Planungen des Betreibers des Campingplatzes nicht mit den Ausweisungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 2 „Campingplatz Seedorf“ in diesem Bereich über einstimmen. Zur Erlangung von Baurecht für den Neubau eines Mehrzweckgebäudes mit Verkauf, Bistro, Rezeption, Trockenraum für Fahrradfahrer und Aufenthaltsraum sowie der Errichtung von 6 nichtmassiven Über-nachtungshütten ist die Änderung des Bebauungsplanes notwendig.

Insbesondere sollen die textlichen Festsetzungen (Teil B) 1.1 und 1.2 geändert werden.

Herr Heber hat mit Schreiben vom 12.09.2015 den Antrag auf Einleitung des Änderungs- verfahrens  bei der Gemeinde Basedow gestellt und seine Planungen am 15.09.2015 in der Sitzung des Bauausschusses erläutert. Die Gemeindevertretung hat dann am 29.09.2015 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 gefasst.

Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im „Malchiner Generalanzeiger“ Nr. 19 vom 17.10.2015.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Der Campingpark Seedorf, Herr Heber, ist Auftraggeber für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Campingplatz Seedorf“ der Gemeinde Basedow und übernimmt die Kosten für die städtebauliche Planung und die gesamte Verfahrensabwicklung der B-Planänderung. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag zwischen der Gemeinde Basedow und Herrn Heber wurde abgeschlossen.

 

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Anlagen

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