01.12.2015 - 10 Beschluss über die Billigung und Öffentlichkeit...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Basedow billigt den Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Campingplatz Seedorf“ der Gemeinde Basedow bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung in der vorliegenden Fassung und beschließt diesen öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen. Außerdem sind die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf zu beteiligen.

 

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich

bekannt zu machen.

 

Gemäß § 13 Abs. 1 BauGB erfolgt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2Campingplatz  Seedorf“ im vereinfachten Verfahren.

Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Im vereinfachten Verfahren wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

Der Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2Campingplatz Seedorf“ und die Begründung liegen

 

vom 04.01.2016 bis zum 05.02.2016

 

im Amt für Bau und Liegenschaften des Rathauses der Stadt Malchin, Am Markt 1, Zimmer

308, 17139 Malchin während der Dienststunden:

 

montags              08:30 bis 11:30 und 13:00 bis 16:30 Uhr,

dienstags             08:30 bis 11:30 und 13:00 bis 17:30 Uhr,

mittwochs            08:30 bis 11:30 und 13:00 bis 16:00 Uhr,

donnerstags        08:30 bis 11:30 und 13:00 bis 16:30 Uhr,

freitags                08:30 bis 11:30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Stellungnahmen zum Entwurf können während der Auslegungsfrist mündlich, schriftlich oder

zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der

Beschlussfassung der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Campingplatz Seedorf“ unberücksichtigt bleiben und das ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage