Beschlussvorlage - 2015/MC/808

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Beschluss Nr. 2015/MC/786 vom 14.09.2015 wird aufgehoben, da sich das Flurstück teilweise in der Trinkwasserschutzzone 2 befindet. Eine Bauflucht zu der bereits vorhandenen Wohnbebauung ist nicht möglich.

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohn/ Doppelhaus mit Nebenanlagen wird erteilt. Die in der Flurkarte gekennzeichnete Zufahrt ist in der Örtlichkeit nicht vorhanden sondern nur die Anbindung des vorhandenen Weges an die

B 104, dazu ist für die Nutzung die Zustimmung des SBA Neustrelitz ein zu hohlen. Die Erschließung mit Trink- und Abwasser ist durch den Antragsteller beim WZV zu hinterfragen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 34 BauGBBauen im Innenbereich

§ 36 BauGBStellungnahme der Gemeinde

§ 22 KVEntscheidung der Gemeinde

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, da es sich um einen privaten Bauantrag handelt.

 

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Anlagen

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