05.11.2015 - 7 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einzel- bzw....
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Ortsteilvertretung Remplin
- Datum:
- Do., 05.11.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss Nr. 2015/MC/786 vom 14.09.2015 wird aufgehoben, da sich das Flurstück teilweise in der Trinkwasserschutzzone 2 befindet. Eine Bauflucht zu der bereits vorhandenen Wohnbebauung ist nicht möglich.
Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohn/ Doppelhaus mit Nebenanlagen wird erteilt. Die in der Flurkarte gekennzeichnete Zufahrt ist in der Örtlichkeit nicht vorhanden sondern nur die Anbindung des vorhandenen Weges an die
B 104, dazu ist für die Nutzung die Zustimmung des SBA Neustrelitz ein zu hohlen. Die Erschließung mit Trink- und Abwasser ist durch den Antragsteller beim WZV zu hinterfragen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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4,5 MB
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