Beschlussvorlage - 2015/NK/581

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt auf der Grundlage des § 6 Abs. 5 BauGB vom 23.09.2004

(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31.August 2015 (BGBl. I S. 1474), die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neukalen.

 

Die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der

Genehmigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans ist ortsüblich bekannt zu machen.

Dabei ist anzugeben, wo der Flächennutzungsplan mit Begründung, Umweltbericht  und der Zusammenfassenden Erklärung zur Berücksichtigung der Umweltbelange während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 1 Abs. 3 BauGB            - Grundsätze der Bauleitplanung

§ 2a BauGB                     - Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht

§ 5 Abs. 5                        - Inhalt des Flächennutzungsplans

§ 6 BauGB                       - Genehmigung von Flächennutzungsplans

§ 22 KV                            - Entscheidung der Gemeinde

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neukalen trägt der

Vorhabensträger MES Moderne Energiesysteme GmbH Parchim. Ein entsprechender

städtebaulicher Vertrag wurde am 15.06.2015 abgeschlossen und durch die Stadtvertretung

Neukalen am 25.06.2015 gebilligt.

 

 

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Anlagen

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