Beschlussvorlage - 2015/MC/789

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

In Abstimmung mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt, wird das

Bauvorhaben zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage in der Gemarkung Malchin, Flur 33 auf dem Flurstück 289 genehmigungsfrei gestellt, da die Bedingungen aus dem § 62 Abs.1 und 2 LBauO M-V erfüllt sind. Demzufolge wird kein Genehmigungsverfahren

durchgeführt und eine Untersagung nach § 15 BauGB Veränderungssperre beim Landkreis

nicht beantragt. Die Genehmigung über die Freistellung nach § 62 LBauO M-V berechtigt

zum Bau des o. g. Vorhabens.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

B-Plan Nr. 5 Amselweg in der Fassung der 1. Änderung

§ 30 ff. BauGB Bauen im Geltungsbereich eines B- Planes

§ 62 LBau O M-V Genehmigungsfreistellung von Wohngebäuden

§ 72 LBau O M-V Baugenehmigung/ Baubeginn (Beginn der Bauausführung)

§ 15 BauGB Zurückstellung von Baugesuchen (wenn keine Veränderungssperre

beschlossen ist.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Es sind keine finanziellen Mittel erforderlich, die Erschließung ist vorhanden und gesichert.

 

 

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