Beschlussvorlage - 2015/MC/789
Grunddaten
- Betreff:
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Genehmigungsfreistellung zur Errichtung eines Wohnhaus mit Garage in der Flur 33 auf dem Flurstück 289
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Frau C. Pinno
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
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Entscheidung
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14.09.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
In Abstimmung mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt, wird das
Bauvorhaben zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage in der Gemarkung Malchin, Flur 33 auf dem Flurstück 289 genehmigungsfrei gestellt, da die Bedingungen aus dem § 62 Abs.1 und 2 LBauO M-V erfüllt sind. Demzufolge wird kein Genehmigungsverfahren
durchgeführt und eine Untersagung nach § 15 BauGB Veränderungssperre beim Landkreis
nicht beantragt. Die Genehmigung über die Freistellung nach § 62 LBauO M-V berechtigt
zum Bau des o. g. Vorhabens.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
B-Plan Nr. 5 Amselweg in der Fassung der 1. Änderung
§ 30 ff. BauGB Bauen im Geltungsbereich eines B- Planes
§ 62 LBau O M-V Genehmigungsfreistellung von Wohngebäuden
§ 72 LBau O M-V Baugenehmigung/ Baubeginn (Beginn der Bauausführung)
§ 15 BauGB Zurückstellung von Baugesuchen (wenn keine Veränderungssperre
beschlossen ist.
