14.09.2015 - 14 Genehmigungsfreistellung zur Errichtung eines W...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

In Abstimmung mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt, wird das

Bauvorhaben zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage in der Gemarkung Malchin, Flur 33 auf dem Flurstück 289 genehmigungsfrei gestellt, da die Bedingungen aus dem § 62 Abs.1 und 2 LBauO M-V erfüllt sind. Demzufolge wird kein Genehmigungsverfahren

durchgeführt und eine Untersagung nach § 15 BauGB Veränderungssperre beim Landkreis

nicht beantragt. Die Genehmigung über die Freistellung nach § 62 LBauO M-V berechtigt

zum Bau des o. g. Vorhabens.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0