Beschlussvorlage - 2015/MC/756
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag auf Befreiung von den textlichen Festsetzungen des B-Planes Nr.5 Amselweg Teil B Punkt 4- Einfriedungen in der Flur 33 auf dem Flst.280 in der
Gemarkung Malchin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Frau C. Pinno
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
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Entscheidung
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01.06.2015
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
BauGB OWI Zust. VO MV vom 20.08.2003
§ 213 BauGB Ordnungswidrigkeiten
§22 KV Entscheidung der Gemeinde
Eine Befreiung von den textlichen Festsetzungen ist nicht möglich, da die festgesetzte Bepflanzung Bestandteil des naturschutzrechtlichen Ausgleichs des B-Plan Nr. 5 Amselweg
in der Fassung der 1.Änderung ist. In begründeten Fällen sind die Standorte mit Pflanzgeboten für Bäume und Sträucher (Zufahrten und Leitungstrassen) geringfügig verschiebbar. Wenn eine Befreiung ausgesprochen werden soll , muss der B- Plan geändert werden und die Planänderung muss- dann über einen Fachplaner erfolgen.
