Beschlussvorlage - 2015/MC/756

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Dem  Antrag auf Befreiung von den textlichen Festsetzungen Teil B Punkt 4- Einfriedungen  vom B- Plan Nr.5  Amselweg in der Fassung der 1. Änderung wird nicht statt gegeben, da die Grundzüge der Planung berührt werden.

 

 

 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

BauGB OWI Zust. VO MV vom 20.08.2003

§ 213 BauGB Ordnungswidrigkeiten

§22 KV Entscheidung  der Gemeinde

Eine Befreiung von den textlichen Festsetzungen ist nicht möglich, da die festgesetzte Bepflanzung Bestandteil des naturschutzrechtlichen Ausgleichs des B-Plan Nr. 5 Amselweg

in der Fassung der 1.Änderung ist. In begründeten Fällen sind die Standorte mit Pflanzgeboten für Bäume und Sträucher (Zufahrten und Leitungstrassen) geringfügig verschiebbar. Wenn eine Befreiung ausgesprochen werden soll , muss der B- Plan geändert werden und die Planänderung muss- dann über einen Fachplaner erfolgen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Nur wenn ,der Befreiung zugestimmt wird entstehen die Kosten für die B- Plan Änderung.

 

 

 

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