Beschlussvorlage - 2015/MC/723

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Malchin benennt folgende Straßen um:

 

Alter Straßenname

Neuer Straßenname

Dorfstraße(im OT Scharpzow)

Scharpzower Dorfstraße

Dorfstraße (im OT Gorschendorf)

Gorschendorfer Dorfstraße

Dorfstraße (im OT Remplin)

Rempliner Dorfstraße

Bahnhofstraße (im OT Gorschendorf)

Gorschendorfer Bahnhofstraße

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Mit der Eingemeindung der Gemeinden Gorschendorf im Jahre.2003 und Remplin im Jahre 2009 in die Stadt Malchin wurden die bestehenden Straßennamen übernommen und nicht geändert. Die Deutsche Post DHL hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass es mit den Eingemeindungen zu unzulässigen Doppelungen von Straßennamen gekommen ist. Damit ist eine eindeutige Zuordnung von Adressen nicht möglich. Zustelldienste haben damit natürlich ein immenses Problem. Auch in etlichen anderen Lebenssituationen können mehrfach vorkommende Straßennamen für die Bürger der Gemeinde Probleme bereiten, z.B. wenn sie auf schnelle Hilfe angewiesen sind. Für Rettungsdienste, Notärzte, Polizei etc. ist eine eindeutige Adresse unverzichtbar für effiziente Einsätze. Irrfahrten von Feuerwehreinsatzfahrzeugen in der jüngsten Vergangenheit belegen das deutlich.

Gemäß § 51 Abs. 1 des Straßen – und Wegegesetzes M-V können Gemeinden den Straßen Namen geben. Damit ist die Stadtvertretung zuständig für die Umbenennung der Straßennamen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Auswechslung der Straßenschilder kostet ca 100,-€ pro Stück. Es sind 14 Schilder auszuwechseln.

 

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Anlagen

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