Beschlussvorlage - 2015/NK/543

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Neukalen billigt den Entwurf der Satzung über die 1. Änderung

des Bebauungsplanes Nr. 4 „Am Rathmannsteich“ der Stadt Neukalen bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung und beschließt diesen öffentlich auszulegen sowie die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

 

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Gemäß § 13 BauGB erfolgt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Am Rathmannsteich“ im vereinfachten Verfahren.

Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Im vereinfachten Verfahren wird außerdem nach § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammen-fassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

Der Entwurf der Satzung über die  1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Am Rathmannsteich“ und die Begründung liegen

 

vom 11.05.2015 bis zum 12.06.2015

 

im Amt für Bau und Liegenschaften des Rathauses der Stadt Malchin, Am Markt 1, Zimmer

308, 17139 Malchin während der Dienststunden

 

montags               08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 15:30 Uhr,

dienstags             08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 17:30 Uhr,

mittwochs             08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 15:30 Uhr,

donnerstags         08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 15:30 Uhr,

freitags                 08:00 bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Stellungnahmen zum Entwurf können während der Auslegungsfrist mündlich, schriftlich oder

zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der

Beschlussfassung der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Am Rathmannsteich“ der Stadt Neukalen unberücksichtigt bleiben und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden können.

 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Anlass für die geplante Änderung sind Anfragen von Bauinteressenten an die Peenestadt

Neukalen, deren geplante Bauvorhaben (Errichtung von 2-geschossigen Wohngebäuden)

von den bisherigen Festsetzungen abweichen. Dadurch kann gegenwärtig keine

Baugenehmigung durch die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises

Mecklenburgische Seenplatte erteilt werden.

Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 ist die Rücknahme bzw. Modifikation

einzelner Festsetzungen, um den Bauherren zu ermöglichen flexibler auf zeitgemäße

Anforderungen an den Wohnungsbau reagieren zu können.

Am 19.03.2015 hat die Stadtvertretung Neukalen beschlossen, dass der Bebauungsplan Nr. 4 in einem 1. Änderungsverfahren in einem vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert werden soll.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten i.H.v. ca. 1.500,00 € für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Am Rathmannsteich“ trägt die Peenestadt Neukalen. Sie wurden im Haushaltsplan 2015 unter der Haushaltsstelle 5.1.1.00.562550 eingestellt.

 

 

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Anlagen

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