Beschlussvorlage - 2015/NK/543
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Billigung und Öffentlichkeitsbeteiligung des Entwurfes der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Am Rathmannsteich" der Stadt Neukalen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Peenestadt Neukalen
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Peenestadt Neukalen
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Entscheidung
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16.04.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Neukalen billigt den Entwurf der Satzung über die 1. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 4 „Am Rathmannsteich“ der Stadt Neukalen bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung und beschließt diesen öffentlich auszulegen sowie die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist ortsüblich bekanntzumachen.
Gemäß § 13 BauGB erfolgt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Am Rathmannsteich“ im vereinfachten Verfahren.
Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Im vereinfachten Verfahren wird außerdem nach § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammen-fassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Der Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Am Rathmannsteich“ und die Begründung liegen
vom 11.05.2015 bis zum 12.06.2015
im Amt für Bau und Liegenschaften des Rathauses der Stadt Malchin, Am Markt 1, Zimmer
308, 17139 Malchin während der Dienststunden
montags 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 15:30 Uhr,
dienstags 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 17:30 Uhr,
mittwochs 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 15:30 Uhr,
donnerstags 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 15:30 Uhr,
freitags 08:00 bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Stellungnahmen zum Entwurf können während der Auslegungsfrist mündlich, schriftlich oder
zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Am Rathmannsteich“ der Stadt Neukalen unberücksichtigt bleiben und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden können.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Anlass für die geplante Änderung sind Anfragen von Bauinteressenten an die Peenestadt
Neukalen, deren geplante Bauvorhaben (Errichtung von 2-geschossigen Wohngebäuden)
von den bisherigen Festsetzungen abweichen. Dadurch kann gegenwärtig keine
Baugenehmigung durch die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises
Mecklenburgische Seenplatte erteilt werden.
Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 ist die Rücknahme bzw. Modifikation
einzelner Festsetzungen, um den Bauherren zu ermöglichen flexibler auf zeitgemäße
Anforderungen an den Wohnungsbau reagieren zu können.
Am 19.03.2015 hat die Stadtvertretung Neukalen beschlossen, dass der Bebauungsplan Nr. 4 in einem 1. Änderungsverfahren in einem vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert werden soll.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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822,5 kB
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