Beschlussvorlage - 2015/MC/732

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Malchin billigt den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Malchin einschließlich Begründung mit Umweltbericht sowie Landschaftsplan und

beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll als öffentliche

Auslegung des Vorentwurfes des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung mit Umweltbericht und Landschaftsplan in der Zeit vom 26.05.2015 bis zum 29.06.2015

erfolgen.

Gemäß § 4 Abs. 1 Abs. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen

Öffentlichkeitsbeteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren

Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen

Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die Behörden und

sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Äußerung – auch im Hinblick auf Umfang und

Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB – aufzufordern.

 

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist ortsüblich

bekannt zu machen.

 

Die Planentwurfsunterlagen liegen

 

vom 26.05.2015 bis zum 29.06.2015

 

im Amt für Bau und Liegenschaften des Rathauses der Stadt Malchin, Am Markt 1, Zimmer

308, 17139 Malchin während der Dienststunden

 

montags           08:00  bis 11:30 und 13:30 bis 15:30 Uhr,

dienstags          08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 17:30 Uhr,

mittwochs         08:00 bis  11:30 und 13:30 bis 15:30 Uhr,

donnerstags     08:00  bis 11:30 und 13:30 bis 15:30 Uhr,

freitags             08:00 bis 12:00 Uhr

 

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Stellungnahmen zum Entwurf können während der Auslegungsfrist mündlich, schriftlich oder

zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neukalen unberücksichtigt bleiben und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden können.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§§ 1-5 BauGB

§ 22 Kommunalverfassung M-V

 

Gemäß § 2 (1) und § 5 (1) BauGB ist für das gesamte Gemeindegebiet Malchin ein

Flächennutzungsplan aufzustellen.

Die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes ist notwendig, da der am 20.05.2003

genehmigte und am 30.11.2003 bekannt gemachte Flächennutzungsplan der Stadt Malchin

durch die Fusion mit der Gemeinde Gorschendorf zum 01.01.2003 nicht mehr hätte

genehmigt und bekannt gemacht werden dürfen. Mit Beschluss der Stadtvertretung Malchin

vom 04.05.2005 wurde der Flächennutzungsplan der Stadt Malchin somit für unwirksam

erklärt. Im Jahr 2007 wurde ein neuer Entwurf erstellt. Das Verfahren wurde jedoch nicht zu Ende geführt.

Durch die Fusion mit der Gemeinde Remplin im Juni 2009 wurde das Plangebiet erweitert.

Die Stadtvertretung Malchin hat am 27.02.2013 beschlossen für das neue Gebiet der Stadt Malchin einen Flächennutzungsplan aufzustellen.

In diesem Verfahren ist neben dem Flächennutzungsplan auch ein Landschaftsplan für das

gesamte Gemeindegebiet der Stadt Malchin zu erstellen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Produkt : 1/5.11.00.562550

Die Stadt Malchin trägt die Kosten für die Erstellung des Flächennutzungsplanes. Die Kosten sind im Haushalt eingestellt. 

 

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Anlagen

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