Beschlussvorlage - 2015/MC/732
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Billigung des Vorentwurfes und zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung des Flächennutzungsplanes der Stadt Malchin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
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Vorberatung
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23.03.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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06.05.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Malchin billigt den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Malchin einschließlich Begründung mit Umweltbericht sowie Landschaftsplan und
beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll als öffentliche
Auslegung des Vorentwurfes des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung mit Umweltbericht und Landschaftsplan in der Zeit vom 26.05.2015 bis zum 29.06.2015
erfolgen.
Gemäß § 4 Abs. 1 Abs. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Äußerung – auch im Hinblick auf Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB – aufzufordern.
Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist ortsüblich
bekannt zu machen.
Die Planentwurfsunterlagen liegen
vom 26.05.2015 bis zum 29.06.2015
im Amt für Bau und Liegenschaften des Rathauses der Stadt Malchin, Am Markt 1, Zimmer
308, 17139 Malchin während der Dienststunden
montags 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 15:30 Uhr,
dienstags 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 17:30 Uhr,
mittwochs 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 15:30 Uhr,
donnerstags 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 15:30 Uhr,
freitags 08:00 bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Stellungnahmen zum Entwurf können während der Auslegungsfrist mündlich, schriftlich oder
zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neukalen unberücksichtigt bleiben und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden können.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§§ 1-5 BauGB
§ 22 Kommunalverfassung M-V
Gemäß § 2 (1) und § 5 (1) BauGB ist für das gesamte Gemeindegebiet Malchin ein
Flächennutzungsplan aufzustellen.
Die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes ist notwendig, da der am 20.05.2003
genehmigte und am 30.11.2003 bekannt gemachte Flächennutzungsplan der Stadt Malchin
durch die Fusion mit der Gemeinde Gorschendorf zum 01.01.2003 nicht mehr hätte
genehmigt und bekannt gemacht werden dürfen. Mit Beschluss der Stadtvertretung Malchin
vom 04.05.2005 wurde der Flächennutzungsplan der Stadt Malchin somit für unwirksam
erklärt. Im Jahr 2007 wurde ein neuer Entwurf erstellt. Das Verfahren wurde jedoch nicht zu Ende geführt.
Durch die Fusion mit der Gemeinde Remplin im Juni 2009 wurde das Plangebiet erweitert.
Die Stadtvertretung Malchin hat am 27.02.2013 beschlossen für das neue Gebiet der Stadt Malchin einen Flächennutzungsplan aufzustellen.
In diesem Verfahren ist neben dem Flächennutzungsplan auch ein Landschaftsplan für das
gesamte Gemeindegebiet der Stadt Malchin zu erstellen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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4,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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5,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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5,5 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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5
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(wie Dokument)
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79,9 MB
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