06.05.2015 - 15 Beschluss zur Billigung des Vorentwurfes und zu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Malchin
- Datum:
- Mi., 06.05.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtvertretung Malchin billigt den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Malchin einschließlich Begründung mit Umweltbericht sowie Landschaftsplan und
beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll als öffentliche
Auslegung des Vorentwurfes des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung mit Umweltbericht und Landschaftsplan in der Zeit vom 26.05.2015 bis zum 29.06.2015
erfolgen.
Gemäß § 4 Abs. 1 Abs. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Äußerung – auch im Hinblick auf Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB – aufzufordern.
Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist ortsüblich
bekannt zu machen.
Die Planentwurfsunterlagen liegen
vom 26.05.2015 bis zum 29.06.2015
im Amt für Bau und Liegenschaften des Rathauses der Stadt Malchin, Am Markt 1, Zimmer
308, 17139 Malchin während der Dienststunden
montags 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 15:30 Uhr,
dienstags 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 17:30 Uhr,
mittwochs 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 15:30 Uhr,
donnerstags 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 15:30 Uhr,
freitags 08:00 bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Stellungnahmen zum Entwurf können während der Auslegungsfrist mündlich, schriftlich oder
zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Malchin unberücksichtigt bleiben und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden können.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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5,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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5,5 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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5
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(wie Dokument)
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79,9 MB
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