Beschlussvorlage - 2015/NK/532

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Neukalen beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 3.

Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neukalen im Bereich der „Alten Ziegelei Neukalen“.

 

Mit der Flächennutzungsplanänderung werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

   Ausweisung eines Sondergebietes „Photovoltaik“

   Ausweisung von Randflächen als Gewerbegebiet

 

Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 „Photovoltaikanlage Alte Ziegelei“ und ist in  dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

 

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes soll parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Photovoltaikanlage Alte Ziegelei“ erfolgen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die MES Moderne Energiesysteme GmbH Parchim beabsichtigt auf dem Gelände der „Alten Ziegelei“ in Neukalen eine Photovoltaikanlage zu errichten. Zur Schaffung von Baurecht will der Vorhabensträger das B-Planverfahren zum Bebauungsplan Nr. 8 Photovoltaikanlage Alte Ziegelei“ der Stadt Neukalen fortführen. Die Darstellungen im Flächennutzungsplan sollen entsprechend geändert werden. Hierzu soll im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan geändert werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neukalen übernimmt der Vorhabensträger MES Moderne Energiesysteme GmbH Parchim.  Der Vorhabensträger zur Errichtung einer Photovoltaikanlage hat die A & S GmbH Neubrandenburg direkt mit der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes beauftragt. Zwischen der Peenestadt Neukalen und der MES Moderne Energiesysteme GmbH Parchim ist noch ein entsprechender städtebaulicher Vertrag abzuschließen.  

 

 

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Anlagen

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