Beschlussvorlage - 2015/NK/530

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Anlage 1 wie folgt abgewogen:

 

1. Übersicht über die eingegangenen Stellungnahmen zum überarbeiteten Entwurf

 

Lfd. Nr.

Behörden/

Nachbargemeinden

Eingang

Stellung-nahmen

Datum

Stellung-

nahmen

keine

Einwände

Anmerkungen/Abwägung

erforderlich

 

 

Behörden/Verbände

 

 

 

 

1.

Landkreis Mecklen-burgische Seenplatte

05.03.2015

03.03.2015

-

X

2.

Staatliches Amt für Landwirtschaft u. Umwelt

04.03.2015

02.03.2015

-

X

3.

GRÜNE LIGA M-V e.V.

 

 

 

 

4.

Landesamt für Umwelt, Na-

turschutz u. Geologie M-V

27.02.2015

27.02.2015.

keine Stellungn.

 

5.

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege

26.02.2015

25.02.2015

-

X

6.

NABU M-V

 

 

 

 

7.

BUND e.V.

 

 

 

 

8.

Landesamt für innere

Verwaltung M-V

 

 

 

 

9.

Kabel Deutschland

24.02.2015

20.02.2015

-

X

10.

e.dis AG

25.02.2015

23.02.2015

X

-

11.

Deutsche Telekom

16.02.2015

16.02.2015

-

X

 

Bürger

 

 

 

 

1.

Herr Schmidt, Neukalen

27.02.2015

25.02.2015

-

X

2.

Herr Wasserstradt, Neukalen

02.02.2015

02.02.2015

-

X

3.

Frau Weinert, Dargun

02.02.2015

02.02.2015

-

X

 

keine Stellungnahme abgegeben haben:

  • GRÜNE LIGA 
  • NABU 
  • BUND 
  • LA für innere Verwaltung

Die Stadt Neukalen geht davon aus, dass Belange nicht betroffen sind.

 

2. Abwägung

Die Abwägung der Stellungnahmen erfolgt nachfolgend in tabellarischer Form.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Bürger, die Bedenken und Anregungen erhoben haben von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die Stadtvertretung Neukalen hat am 08.01.2015 den überarbeiteten Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und zur Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit bestimmt.

Die betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 26.01.2015 zur Stellungnahme aufgefordert.

Die Öffentlichkeit wurde durch Auslegung vom 02.02.2015 bis zum 03.03.2015 beteiligt.

Die durch die eingegangenen Stellungnahmen vorgebrachten öffentlichen und privaten

Belange wurden untereinander und gegeneinander gerecht abgewogen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Peenestadt Neukalen trägt die Kosten für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Die Kosten wurden im Haushaltsplan unter der Haushaltsstelle 4/5.1.1.00.562550 eingestellt.

 

 

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Anlagen

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