Beschlussvorlage - 2014/MC/699

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“ der Stadt Malchin für das Haushaltsjahr 2015 wird einschließlich der Anlagen beschlossen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 47 KV M-V – Erlass der Haushaltssatzung

§ 64 KV M-V - Sondervermögen

 

 

Im § 64 Abs. 2 KV M-V ist geregelt, dass für städtebauliche Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen nach BauGB eine Sonderrechnung zu führen ist.

 

Für die Sonderrechnung gelten die Vorschriften des Absatzes 4 der Kommunalverfassung- Haushaltswirtschaft.

 

Somit ist für das Städtebauliche Sondervermögen „Altstadt“ der Stadt Malchin eine Haushaltssatzung mit den entsprechenden Anlagen zu beschließen.

 

Grundlage für die Haushaltsplanung und den Erlass der Haushaltssatzung ist das Maßnahmenprogramm. Das vorliegende Maßnahmenprogramm beinhaltet die tatsächliche Umsetzung der geplanten Vorhaben und die aktuellen Zahlenwerte.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die erforderlichen Eigenanteile der Stadt zur Umsetzung der Maßnahmen im Städtebaulichen Sondervermögen werden im Kernhaushalt (als Auszahlung) nachgewiesen und spiegeln sich im Sondervermögen (als Einzahlung) wider.

 

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Anlagen

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