Beschlussvorlage - 2014/MC/701
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung eines Nebengebäudes und Antrag auf Befreiung von
den Festsetzungen vom B- Plan Nr. 3 Quartierbebauung gem.§86 L-Bau O in der Flur 30 Gemarkung Malchin Nr. 8 und 12
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Frau C. Pinno
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Malchin
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
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Entscheidung
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10.11.2014
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Nebengebäudes wird erteilt. Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 3 Innenstadtquartierbebauung gem. § 86 L-BauO Nr. 8 (festgesetzte Dachneigung von 40°-50% als Satteldach) und Nr. 12 (gebrannte Dachsteine und Betondachsteine in den Farben rot bis rotbraun) wird stattgegeben. Der geplanten Dachneigung 3% und Ausführung mit Trapezblechprofilen wird vorbehaltlich der Stellungnahme durch die Rahmenplanerin zugestimmt.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
B- Plan Nr. 3 Quartierbebauung
§ 36 BauGB Stellungnahme der Gemeinde
§ 22 KV Entscheidung der Gemeinde
§ 34 BauGB Bauen im Innenbereich
Das Nebengebäude soll zum Unterstellen der Müllcontainer und Fahrräder errichtet werden, um die angrenzende Wohnbebauung mit der Belichtung nicht zu beeinträchtigen wurde diese Ausbauart gewählt und machte sich die Befreiung von den gestalterischen Festsetzungen erforderlich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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39,7 kB
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