Beschlussvorlage - 2014/MC/701

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Nebengebäudes wird erteilt. Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 3 Innenstadtquartierbebauung gem. § 86 L-BauO Nr. 8 (festgesetzte Dachneigung von 40°-50% als Satteldach) und Nr. 12 (gebrannte Dachsteine und Betondachsteine in den Farben rot bis rotbraun) wird stattgegeben. Der geplanten Dachneigung 3% und Ausführung mit Trapezblechprofilen wird vorbehaltlich der Stellungnahme durch die Rahmenplanerin zugestimmt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

B- Plan Nr. 3 Quartierbebauung

§ 36 BauGB                            Stellungnahme der Gemeinde

§ 22 KV                            Entscheidung der Gemeinde

§ 34 BauGB                            Bauen im Innenbereich

Das Nebengebäude soll zum Unterstellen der Müllcontainer und Fahrräder errichtet werden, um die angrenzende Wohnbebauung mit der Belichtung nicht zu beeinträchtigen wurde diese Ausbauart gewählt und machte sich die Befreiung von den gestalterischen Festsetzungen erforderlich.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

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Anlagen

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