Beschlussvorlage - 2014/MC/668

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das Objekt Steinstraße 14 wird zum Gebot verkauft.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Laut erster Änderung der Städtebauförderrichtlinien M-V vom 25.05.2004, Pkt. 5.1 ist die Gemeinde verpflichtet, alle ihrem städtebaulichen Sondervermögen zugeordneten Grundstücke zu veräußern. Der Verkauf zu den aktuellen Verkehrswertgutachten (letztes vom 11.4.2013) wurde bisher nicht erreicht. Vermarktungsbemühungen wurden unternommen:

23.04.1998 Nordkurier, 08.05.2007 Ostseezeitung, 10.08.2014 , 17.08.2014, 24.08.2014, 31.08.2014, 07.09.2014 jeweils in der Immowelt. Nach Punkt 5.5.(2) der o.g. Richtlinie kommt eine Veräußerung zu einem geringeren Preis nur in Betracht, , wenn die Gemeinde in geeigneter Weise, insbesondere durch Vorlage der Inserate, den Nachweis führt, dass sie sich vorher ausdrücklich bemüht hat, den Verkehrswert  zu erzielen. 

Die nächsten Anzeigen erfolgen zusätzlich im Generalanzeiger und auf der Homepage der Stadt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Das Objekt Steinstraße 14 ist als Vermögen Bestandteil des städtebaulichen Sondervermögens und entsprechend bewertet. Eine Veräußerung unterhalb des Verkehrswertes muss durch Sonderabschreibungen  ausgeglichen werden.

 

 

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Anlagen

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