Beschlussvorlage - 2014/KU/209
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentlicher - rechtlicher Vertrag zwischen der Gemeinde Kummerow und dem Wasser- und Bodenverband über die Erneuerung des verrohrten Gewässers L 400
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Seegemeinde Kummerow
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Frau C. Asmus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung der Seegemeinde Kummerow
|
Entscheidung
|
|
|
|
11.08.2014
|
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 Kommunalverfassung Entscheidung der Gemeinde
§ 67 Wasserhaushaltsgesetz Gewässerausbau
§ 68 Abs. 1 Punkt 2 Landeswassergesetz Ausbau der Gewässer zweiter Ordnung
§ 2 Verbandssatzung Aufgaben des Verbandes
Der in der Anlage als Entwurf erarbeitete Öffentliche - Rechtliche Vertrag über die Erneuerung des verrohrten Gewässers L400 wurde ohne Berücksichtigung einer Fördermöglichkeit verfasst.
Zwischenzeitlich hat die Landesregierung auf Grund der maroden Zustände der verrohrten Leitungen im gesamten Land und dem Druck der Verbände einzelne Förderungen mit einer hohen wasserwirtschaftlichen Bedeutung in Aussicht gestellt.
Der Wasser- und Bodenverband „Obere Peene“ hat alle Möglichkeiten einer Förderung geprüft und bereitet die Antragsstellung an das STALUM vor.
Frau Tiefmann, Geschäftsführerin des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Penne“ wird hierzu nähere Erläuterungen geben. Der Ausbau des L400 ist für die Jahre 2015/2016 in
2 Bauabschnitten geplant.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
48 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
259,5 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
392,2 kB
|
