Beschlussvorlage - 2014/NK/490

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister vertritt die Stadt in den Verbandsversammlungen des WasserZweckVerbandes Malchin- Stavenhagen sowie der Wasser- und Bodenverbände „Obere Peene“ und „Teterower Peene“.

Im Verhinderungsfall wird der Bürgermeister in der Verbandsversammlung des WasserZweckVerbandes von einem seiner Stellvertreter vertreten.

In der Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Peene“ wird der Bürgermeister im Verhinderungsfall von Herrn __________________ vertreten.

In der Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Teterower Peene“ wird der Bürgermeister im Verhinderungsfall von Herrn __________________ vertreten.

 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die Peenestadt Neukalen ist Mitglied im WasserZweckVerband Malchin- Stavenhagen, im Wasser- und Bodenverband „Obere Peene“ und im Wasser- und Bodenverband „Teterower Peene“.

§ 156 Abs. 2 KV M-V regelt die Zusammensetzung der Verbandsversammlungen.

In der Regel vertreten die Bürgermeister die Städte und Gemeinden in den Verbandsversammlungen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Teilnahme an der Sitzung der Verbandsversammlung wird ein Sitzungsgeld gezahlt.

 

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