Beschlussvorlage - 2014/NK/490
Grunddaten
- Betreff:
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Vertretung der Stadt in den Verbandsversammlungen des WasserZweckVerbandes Malchin- Stavenhagen, des Wasser- und Bodenverbandes "Obere Peene" und des Wasser- und Bodenverbandes "Teterower Peene"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Peenestadt Neukalen
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Rißer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Peenestadt Neukalen
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Entscheidung
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19.06.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister vertritt die Stadt in den Verbandsversammlungen des WasserZweckVerbandes Malchin- Stavenhagen sowie der Wasser- und Bodenverbände „Obere Peene“ und „Teterower Peene“.
Im Verhinderungsfall wird der Bürgermeister in der Verbandsversammlung des WasserZweckVerbandes von einem seiner Stellvertreter vertreten.
In der Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Peene“ wird der Bürgermeister im Verhinderungsfall von Herrn __________________ vertreten.
In der Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Teterower Peene“ wird der Bürgermeister im Verhinderungsfall von Herrn __________________ vertreten.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Die Peenestadt Neukalen ist Mitglied im WasserZweckVerband Malchin- Stavenhagen, im Wasser- und Bodenverband „Obere Peene“ und im Wasser- und Bodenverband „Teterower Peene“.
§ 156 Abs. 2 KV M-V regelt die Zusammensetzung der Verbandsversammlungen.
In der Regel vertreten die Bürgermeister die Städte und Gemeinden in den Verbandsversammlungen.
