Beschlussvorlage - 2014/NK/481
Grunddaten
- Betreff:
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Eröffnungsbilanz für das Städtebauliche Sondervermögen "Altstadt" der Stadt Neukalen zum 01.01.2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Peenestadt Neukalen
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Rißer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Peenestadt Neukalen
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Entscheidung
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19.06.2014
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Nach § 11 Abs.1 Kommunal- Doppik- Einführungsgesetz M-V sind die Eröffnungsbilanz und der Anhang so rechtzeitig aufzustellen, dass sie bis zum 30. November des ersten Haushaltsjahres mit einer Rechnungslegung nach den Regeln der doppelten Buchführung festgestellt werden können. Gleiches gilt auch für das Städtebauliche Sondervermögen.
Zur Erstellung der Eröffnungsbilanz für das Städtebauliche Sondervermögen hat sich die Verwaltung der Unterstützung durch die Mittelrheinische Treuhand GmbH bedient.
Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 wurde am 13.05.2014 dem Rechnungsprüfungs-ausschuss vorgestellt und erläutert.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 ins seiner Sitzung am 20.05.2014 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetzt M-V i.V.m. § 11 Abs.2 Kommunal- Doppik- Einführungsgesetz M-V geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfbericht und einem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht inkl. des Prüfungsvermerks und des Bestätigungsvermerks sind in der Anlage beigefügt.
Die Prüfung der Eröffnungsbilanz hat zu keinen Beanstandungen geführt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.05.2014 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung der Eröffnungsbilanz zu empfehlen.
