Beschlussvorlage - 2014/MC/621
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Koesters Eck" der Stadt Malchin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung der Stadt Malchin
|
Entscheidung
|
|
|
|
18.06.2014
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt auf der Grundlage des § 10 BauGB i.V.m. § 13 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I Nr. 29 S. 1548) die Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Koesters Eck“ der Stadt Malchin bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B).
Die Begründung wird gebilligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt die Genehmigung beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Koesters Eck“ der Stadt Malchin ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Die Stadtvertretung Malchin hat am 19.03.2014 das Verfahren zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Koesters Eck“ durch Beschluss eingeleitet. Eine Änderung des Bebauungsplanes wurde erforderlich, da die Planung eines privaten Grundstücksbesitzers zur Errichtung eines Carports nicht mit den Ausweisungen der rechtskräftigen 1. Änderung des Bebauungsplanes in diesem Bereich übereinstimmt. Zur Erlangung von Baurecht für die Errichtung des Carports musste der Bebauungsplan geändert werden.
Die Stadtvertretung Malchin hat in ihrer Sitzung am 19.03.2014 den Entwurf der 3. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 9 „Koesters Eck“ gebilligt und zur Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit bestimmt. Die Behörden wurden mit Schreiben vom 07.04.2014 zur Stellungnahme aufgefordert
Die Öffentlichkeit wurde durch Auslegung vom 14.04.2014 bis zum 16.05.2014 beteiligt. Die eingegangenen Hinweise wurden berücksichtigt (s. Abwägungsbeschluss 2014/MC/620).
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Stadt Malchin fallen keine Kosten an. Die Firma bsb Bau Malchin GmbH ist Auftraggeber für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Koesters Eck“ der Stadt Malchin und übernimmt die Kosten für die städtebauliche Planung und zwar die gesamte Verfahrensabwicklung der B-Planänderung bis zur Genehmigung derselben nach dem BauGB.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
998,1 kB
|
