Beschlussvorlage - 2014/MC/619

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Eröffnungsbilanz für das Städtebauliche Sondervermögen „Altstadt“ der Stadt Malchin zum 01.01.2012 mit einer Bilanzsumme von 1.337.500,61 € wird festgestellt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Nach § 11 Abs. 1 Kommunal-Doppik-Einführungsgesetz M-V sind die Eröffnungsbilanz und der Anhang so rechtzeitig aufzustellen, dass sie bis zum 30. November des ersten Haushaltsjahres mit einer Rechnungslegung nach den Regeln der doppelten Buchführung festgestellt werden können. Gleiches gilt für das Städtebauliche Sondervermögen.

Zur Erstellung der Eröffnungsbilanz für das Städtebauliche Sondervermögen hat sich die Verwaltung der Unterstützung durch die Mittelrheinischen Treuhand GmbH bedient.

Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 wurde am 13.05.2014 dem Rechnungsprüfungs-ausschuss vorgestellt und erläutert. 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Eröffnungsbilanz zum 01.Januar 2012 in seiner Sitzung am 28.05.2014 gemäß § 3a Kommunalprüfgesetz M-V i.V.m. § 11 Abs.2 Kommunal-Doppik-Einführungsgesetz M-V geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfungsbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht inkl. des Prüfungsvermerks und des Bestätigungsvermerks sind in der Anlage beigefügt.

Die Prüfung der Eröffnungsbilanz hat zu keinen Beanstandungen geführt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.05.2014 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung der Eröffnungsbilanz zu empfehlen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Anlage Eröffnungsbilanz und Anhang

 

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