Informationsvorlage - 2014/KU/195

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass die Kosten für die Finanzierung der Aufwandsentschädigungen der beiden Stadträte der Stadt Malchin umlagefähig sind.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Seit dem 01.01.2005 ist die Stadt Malchin geschäftsführende Gemeinde für das Amt Malchin am Kummerower See. Die im Oktober 2004 wirksam gewordene Entschädigungsverordnung sah eine Entschädigungszahlung für die Stadträte in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl der Stadt Malchin vor. Leider ist diese Regelung, die aus meiner Sicht fehlerhaft war, in der Stadt schon dahingehend ausgelegt worden - allerdings ohne Inanspruchnahme der anderen amtsangehörigen Gemeinden -, dass schon damals für die Festlegung der Aufwandsentschädigungen für die Stadträte die Einwohnerzahl des Amtes herangezogen worden war.

 

Nunmehr liegt die aktuelle Entschädigungsverordnung vom 27.08.2013 vor, die im September 2013 wirksam wurde. Hiernach (§ 6 Abs.1, 3. Satz) ist die Höhe der Aufwandsentschädigungen der Stadträte in hauptamtlich verwalteten geschäftsführenden Gemeinden in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl des Amtes zu bemessen. Dieser Passus in der Entschädigungsverordnung bringt eindeutig zum Ausdruck, dass der Gesetzgeber mit der aktuellen Entschädigungsverordnung die Tätigkeit und das Maß an Verantwortung der Stadträte der geschäftsführenden Gemeinde für die Gemeinden des Amtes honoriert und alle Gemeinden des Amtes in der Verantwortung für die Finanzierung dieses Aufwandes sieht.

 

Dementsprechend wird mit dem Haushaltsjahr 2014 die Finanzierung der Aufwandsentschädigung für die Stadträte der Stadt Malchin anteilig von allen Gemeinden des Amtes finanziert.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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