Beschlussvorlage - 2014/KU/193
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme des Wappens für die Gemeinde Kummerow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Seegemeinde Kummerow
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Rißer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Seegemeinde Kummerow
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Entscheidung
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12.05.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme des in der Anlage beigefügten Wappens für die Gemeinde Kummerow mit folgender Blasonierung:
Über blauem erniedrigten Wellenschildfuß in Gold ein nach links zwei Blätter und dazwischen eine Traube treibender roter Weinstock, begleitet rechts von zwei roten Hasenköpfen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung hat sich in mehreren Sitzungen mit der Gestaltung eines eigenen Wappens befasst.
Gemäß § 9 Abs.1 KV M-V sind die Gemeinden berechtigt, eigene Wappen zu führen. Dazu bedarf es eines Beschlusses der Gemeindevertretung zur Annahme des Wappens.
Nach § 9 Abs.1 Satz 2 KV M-V bedarf die Annahme neuer Wappen der Genehmigung durch das Innenministerium.
Es gelten die Bestimmungen des diesbezüglichen Runderlasses des Innenministeriums vom 17.01.1996.
Folgende Unterlagen sind für die Genehmigung des Wappens einzureichen:
- eine beglaubigte Kopie des Beschlusses der GV
- vier farbige Abbildungen des Wappens
- eine Schwarz- Weiß- Abbildung des Wappens, das sich zur Darstellung im Dienstsiegel eignet
- Begründung für die Wahl der Wappenfiguren
- Angaben zum Entwurfsverfasser
Der Entwurfsverfasser ist Herr Karl- Heinz Steinbruch, PF 110841 in 19008 Schwerin.
Alle weiteren einzureichenden Unterlagen liegen als Anlage zu dieser Beschlussvorlage bei.
