Beschlussvorlage - 2014/KU/193

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme des in der Anlage beigefügten Wappens für die Gemeinde Kummerow mit folgender Blasonierung:

Über blauem erniedrigten Wellenschildfuß in Gold ein nach links zwei Blätter und dazwischen eine Traube treibender roter Weinstock, begleitet rechts von zwei roten Hasenköpfen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung hat sich in mehreren Sitzungen mit der Gestaltung eines eigenen Wappens befasst.

Gemäß § 9 Abs.1 KV M-V sind die Gemeinden berechtigt, eigene Wappen zu führen. Dazu bedarf es eines Beschlusses der Gemeindevertretung zur Annahme des Wappens.

Nach § 9 Abs.1 Satz 2 KV M-V bedarf die Annahme neuer Wappen der Genehmigung durch das Innenministerium.

Es gelten die Bestimmungen des diesbezüglichen Runderlasses des Innenministeriums vom 17.01.1996.

Folgende Unterlagen sind für die Genehmigung des Wappens einzureichen:

-          eine beglaubigte Kopie des Beschlusses der GV

-          vier farbige Abbildungen des Wappens

-          eine Schwarz- Weiß- Abbildung des Wappens, das sich zur Darstellung im Dienstsiegel eignet

-          Begründung für die Wahl der Wappenfiguren

-          Angaben zum Entwurfsverfasser

 

Der Entwurfsverfasser ist Herr Karl- Heinz Steinbruch, PF 110841 in 19008 Schwerin.

Alle weiteren einzureichenden Unterlagen liegen als Anlage zu dieser Beschlussvorlage bei. 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Ausgaben für die Entwurfserarbeitung wurden bereits getätigt.

Es können weitere Ausgaben für die Ausfertigung des Wappens und der Dienstsiegel entstehen, die im Haushalt für das Jahr 2014 veranschlagt werden.

 

 

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