Beschlussvorlage - 2014/MC/625

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Es werden folgende Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses gewählt:

 

Mitglied

Stellvertretendes Mitglied

1.

 

2.

 

3.

 

4.

 

5.

 

6.

 

 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 35 Abs.1 KV M-V ist in hauptamtlich verwalteten Städten und Gemeinden ein Hauptausschuss zu bilden.

Die ihm zugewiesenen Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse ergeben sich aus dem § 5 der Hauptsatzung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses erhalten bei Teilnahme an der Sitzung ein Sitzungsgeld von 30 €.

 

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