Beschlussvorlage - 2014/MC/622

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Zum Bürgervorsteher/ zur Bürgervorsteherin wird Herr/ Frau _________________ gewählt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die Stadtvertretung wird gemäß § 28 Abs. 4 KV M-V durch eine gewählte Vorsitzende bzw. einen gewählten Vorsitzenden vertreten.

Nach § 3 Abs.2 der Hauptsatzung der Stadt Malchin führt der/ die Vorsitzende der Stadtvertretung die Bezeichnung „Bürgervorsteher“ bzw. „Bürgervorsteherin“

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Der bzw. die Bürgervorsteher(in) erhält eine monatliche funktionsbezogene Aufwands-entschädigung von 270 €.

 

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