Beschlussvorlage - 2009/MC/065

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Zwecks Umschuldung wird das Kommunaldarlehen in Höhe von 756.100,00 € bei der

NORD/ LB

 

mit folgenden veränderten Konditionen weitergeführt:

·         Annuitätendarlehen

·         Zinsbindung: 10 Jahre

·         Anfängliche Tilgung: 3 %

·         Zahlungsweise vierteljährlich nachträglich

·         Zinssatz:  3,58 %.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 54 Kommunalverfassung M-V                                 „Kredite“

§   2 Haushaltssatzung der Stadt Malchin 2009         Festsetzung des Gesamtbetrages der    

                                                                                    Kredite

§   5 Abs. 3 Zi. 3                                                          „Aufgabenverteilung/Hauptausschuss“

 

Die Stadt Malchin hat im November 1999 ein Kommunaldarlehen in Höhe von

1.700.000,00 DM mit 10 – jähriger Zinsfestschreibung bei der NORD/LB aufgenommen.

Der Vertrag zum Darlehenskonto – Nr. 2673690020 läuft zum 31.10.2009 mit einer Restschuld von 756.103,97 € aus.

Mit Auslaufen der Zinsbindungsfrist kann der Kredit auf ein anderes Institut umgeschuldet bzw. mit veränderten Konditionen bei der NORD/LB weitergeführt werden.

Der derzeitige Zins beträgt 5,205 %.

 

Bis zu diesem Zeitpunkt sind für eine Umschuldung neue Konditionen im Wege der Ausschreibung abzufragen.

Die Ausschreibung ist bereits mit folgenden Konditionen erfolgt:

·         Annuitätendarlehen in Höhe von 756.100,00 €

·         Zinsbindung 5 Jahre / alternativ 10 Jahre

·         Anfängliche Tilgung 3 %

·         Zahlungsweise vierteljährlich nachträglich.

 

Die Ausschreibungsfrist endet am Tag der Sitzung des Hauptsauschusses (20.10.2009) um 15.00 Uhr.

Erst nach Vorlage aller Angebote wird die Beschlussempfehlung durch die Verwaltung gegeben.

 

Der Hauptausschuss ist gemäß § 5 der Hauptsatzung ermächtigt, über die Aufnahme von Krediten im Rahmen des Haushaltsplanes innerhalb einer Wertgrenze von 500.000,00 € bis 1,75 Mio. € zu entscheiden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltstelle:

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

9100.001.9780

756.103,97 €

 

X

einmalig

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

9100.001.3780

756.100,00 €

 

X

einmalig

 

 

 

 

 

 

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