Beschlussvorlage - 2009/MC/065
Grunddaten
- Betreff:
-
Umschuldung Kommunaldarlehen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- FBI - Finanzverwaltung
- Verantwortlicher:
- Frau S. Gawron
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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07.10.2009
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Zwecks Umschuldung wird das Kommunaldarlehen in Höhe von 756.100,00 € bei der
NORD/ LB
mit folgenden veränderten Konditionen weitergeführt:
· Annuitätendarlehen
· Zinsbindung: 10 Jahre
· Anfängliche Tilgung: 3 %
· Zahlungsweise vierteljährlich nachträglich
· Zinssatz: 3,58 %.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 54 Kommunalverfassung M-V „Kredite“
§ 2 Haushaltssatzung der Stadt Malchin 2009 Festsetzung des Gesamtbetrages der
Kredite
§ 5 Abs. 3 Zi. 3 „Aufgabenverteilung/Hauptausschuss“
Die Stadt Malchin hat im November 1999 ein Kommunaldarlehen in Höhe von
1.700.000,00 DM mit 10 – jähriger Zinsfestschreibung bei der NORD/LB aufgenommen.
Der Vertrag zum Darlehenskonto – Nr. 2673690020 läuft zum 31.10.2009 mit einer Restschuld von 756.103,97 € aus.
Mit Auslaufen der Zinsbindungsfrist kann der Kredit auf ein anderes Institut umgeschuldet bzw. mit veränderten Konditionen bei der NORD/LB weitergeführt werden.
Der derzeitige Zins beträgt 5,205 %.
Bis zu diesem Zeitpunkt sind für eine Umschuldung neue Konditionen im Wege der Ausschreibung abzufragen.
Die Ausschreibung ist bereits mit folgenden Konditionen erfolgt:
· Annuitätendarlehen in Höhe von 756.100,00 €
· Zinsbindung 5 Jahre / alternativ 10 Jahre
· Anfängliche Tilgung 3 %
· Zahlungsweise vierteljährlich nachträglich.
Die Ausschreibungsfrist endet am Tag der Sitzung des Hauptsauschusses (20.10.2009) um 15.00 Uhr.
Erst nach Vorlage aller Angebote wird die Beschlussempfehlung durch die Verwaltung gegeben.
Der Hauptausschuss ist gemäß § 5 der Hauptsatzung ermächtigt, über die Aufnahme von Krediten im Rahmen des Haushaltsplanes innerhalb einer Wertgrenze von 500.000,00 € bis 1,75 Mio. € zu entscheiden.
