Beschlussvorlage - 2013/MC/478

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung von Büroraum in Wohnung

in der Flur 5, Gemarkung Malchin auf den Flurstücken 142/1 und 144/1 wird nicht erteilt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

B- Plan Nr. 9 Kösters Eck

Protokoll Beratung vom 08.03.2013

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des B-Planes Kösters Eck

und wurde als Außenbereich überplant. Derzeit kann das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden, weil die rechtliche Grundlage zur Zulässigkeit des Bauvorhabens erst mit der Änderung des B-Planes gegeben wäre.

 

§ 35 BauGB              Bauen im Außenbereich (eine Privilegierung des Bauvorhabens Nach § 35 BauGB liegt nicht vor.

§ 36 BauGB              Stellungnahme der Gemeinde

§ 22 KV              Entscheidung der Gemeinde

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Müssen vertraglich mit dem Antragsteller geregelt werden.

 

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