Beschlussvorlage - 2013/MC/464
Grunddaten
- Betreff:
-
Voranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes mit Carport in der Gemarkung Retzow, Flur 1 auf dem Flurstück 1/3
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Frau C. Pinno
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Remplin
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Vorberatung
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14.03.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
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Vorberatung
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18.03.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Entscheidung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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17.04.2013
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Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienwohnhaus mit Carport in der Flur 1 Gemarkung Retzow auf dem Flurstück1/3
mit folgendem Befreiungsantrag:
- Überschreitung der maximalen Traufhöhe bis 5,50 m (vorgeschrieben max. 4,50 m)
- an Stelle von Steildach soll das Wohngebäude mit einem Pultdach errichtet werden
wird nicht erteilt.
Sach- und Rechtslage
B- Plan Nr.1Wohngebiet Retzow
§36 BauGB Stellungnahme der Gemeinde
§22 KV Entscheidung der Gemeinde
Die Bebauung soll in erster Reihe an der Dorfstraße erfolgen. Der B-Plan schreibt ein Steildach mit 38°bis 50° vor, nur für Garagen und Carports sind Pultdächer mit mind.15° Dachneigung zulässig.
