Beschlussvorlage - 2009/MC/054

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gültigkeit der Wahl wird beschlossen.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Nach § 44 Kommunalwahlgesetz hat die neue Vertretung über die Gültigkeit der Wahl und über Einsprüche nach § 43 KWG zu beschließen. Der gemeinsame Wahlausschuss des Amtes hat keine Fehler festgestellt. Einsprüche gab es nicht.

Der Stadtvertretung wird empfohlen, die Gültigkeit der Wahl zu beschließen

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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