Beschlussvorlage - 2013/MC/466
Grunddaten
- Betreff:
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Vereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern (Straßenbauverwaltung) und der Stadt Malchin zur gekappten Lindenalle im Schlosspark Remplin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr J. Banek
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Remplin
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Vorberatung
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14.03.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
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Vorberatung
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18.03.2013
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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20.03.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Entscheidung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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17.04.2013
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Am 08.08.2012 fand die erste Beratung mit allen Beteiligten zum Tema statt. Das Hauptergebnis dieser Beratung war die Beauftragung eines Gutachters zur genauen Schadenermittlung. Das Straßenbauamt beauftragte Herrn Prof. Pulkenat, dessen Fazit im Gutachten vom 23.11.2012 folgendermaßen lautet:
Im Dezember 2010 wurden die barocken Lindenalleen zwecks Erhaltung des historischen Baumbe-standes gekappt. Aufgrund des spärlichen Neuaustriebs der meisten Linden wurde im Herbst 2012 die Untersuchung des gekappten Lindenbestandes durch das Straßenbauamt Güstrow veranlasst.
Im Herbst 2012 erfolgte die Untersuchung des Lindenbestandes an mehreren Tagen vor Ort. Auf der Grundlage der Vermessung aus dem Jahr 1995 wurde pro Baum eine Bestandsanalyse und ein daraus abgeleiteter Maßnahmenvorschlag angefertigt. Die Vermessung von 1995 weist 256 Baumstandorte aus. Bei der Vor-Ort-Besichtigung wurden 240 Altbäume (gekappte Linden), 8 Stubben, 5 Lücken (in denen sich 1995 noch ein Baum befunden hatte) und 3 Jungbäume (Neupflanzungen) vorgefunden.
Ursache für den mangelhaften Neuaustrieb war der vom LUNG geforderte Schnittzeitpunkt während der Vegetationsruhe im Dezember. In der Folge vertrockneten die oberen Stammbereiche.
Es wird empfohlen, Linden, die hinsichtlich der Vitalität als tot, sehr schlecht oder schlecht eingestuft wurden, zu fällen und durch Neupflanzung zu ersetzen (Maßnahme 1). Dies betrifft 226 Bäume. Zusätzlich gefällt und durch eine Neuanpflanzung ersetzt werden soll der Baum Nr. 206. Die-ser Baum wurde zwar hinsichtlich seiner Vitalität als befriedigend eingestuft, weist aber gravieren-de Schäden am Stamm auf.
Für 13 gekappte Linden und zwei der vorhandenen Jungbäume lautet der Maßnahmenvorschlag er-halten und regelmäßig pflegen (Maßnahme 2). An diesen Bäumen sind verschiedene baumpflegeri-sche Arbeiten durchzuführen.
Außerdem werden folgende weitere Maßnahmen empfohlen: Ein Jungbaum (Baum Nr. 115) sollte gefällt und durch eine neu zu pflanzende Linde ersetzt werden. Lücken sollten durch Neupflanzungen geschlossen werden. 8 Stubben sollten gefräst und durch neu zu pflanzende Linden ersetzt werden.
In der vorliegenden Untersuchung werden artenschutzfachliche Belange nicht behandelt. Arten-schutzrechtliche Anforderungen, die sich aus den §§ 39 und 45 BNatSchG und § 23 NatSchAG M-V ergeben, sind vor Umsetzung der Maßnahmen zu klären.
Im Rahmen einer Objektplanung ist die Wiederherstellung der kompletten barocken Allee vorzubereiten und durch Pflanzung umzusetzen.
Am 18.02.2013 fand eine zweite Beratung zur Auswertung des Gutachtens und zur Festlegung der weiteren Verfahrensweise statt. Im Ergebnis entstand die vorgelegte Vereinbarung.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Stadt hat die Kosten für das Fällen der Bäume und das Fräsen der Stubben zu übernehmen. Die entstehenden Aufwendungen (Stadtbauhof fällt und Fachfirma fräst) sind entsprechend zu planen. Während für den Stadtbauhof die interne Leistungsverrechnung erfolgt, werden durch die Fremdleistungen Kosten von ca. 10.000 entstehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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97,2 kB
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