Beschlussvorlage - 2013/MC/464

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen  zum Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienwohnhaus mit Carport in der Flur 1 Gemarkung Retzow auf dem Flurstück1/3

mit folgendem Befreiungsantrag:

  • Überschreitung der maximalen Traufhöhe bis 5,50 m (vorgeschrieben max. 4,50 m)
  • an Stelle von Steildach soll das Wohngebäude mit einem Pultdach errichtet werden

wird nicht erteilt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

B- Plan Nr.1Wohngebiet Retzow

§36 BauGB Stellungnahme der Gemeinde

§22 KV Entscheidung der Gemeinde

Die Bebauung soll in erster Reihe an der Dorfstraße erfolgen. Der B-Plan schreibt ein Steildach mit 38°bis 50° vor, nur für Garagen und Carports sind Pultdächer mit mind.15° Dachneigung zulässig.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Derzeit keine, da das Wohngebiet erschlossen ist.

 

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