Beschlussvorlage - 2009/MC/052

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf der Grundlage des Gesetzes über den Brandschutz und die technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 33 Landesbeamtengesetz M-V beschließt die Stadtvertretung Malchin die Abberufung des Wehrführers Herrn Nikulka und des stellvertretenden Wehrführers Herrn Ralf Zick aus dem Ehrenbeamtenverhältnis.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Entsprechend § 8 des Vertrages zur Eingemeindung der Gemeinde Remplin in die Stadt Malchin wird die Freiwillige Feuerwehr Remplin aufgelöst. Die Kameraden werden in die Feuerwehr der der aufnehmenden Gemeinde integriert. Damit endet auch das Ehrenbeamtenverhältnis des Wehrführers Herrn Nikulka und des stellvertretenden Wehrführers Herrn Ralf Zick.

Gemäß § 33 des Landesbeamtengesetzes M-V endet dieses Ehrenbeamtenverhältnis durch Abberufung der Stadtvertretung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltstelle:

Betrag

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Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

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