Beschlussvorlage - 2009/MC/049

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 3120.001.9500 „Baukosten Hochbau“ zur Errichtung der Außentreppe an der Sternwarte Remplin in Höhe von 172.300,00 € wird genehmigt. Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe von 172.300,00 € in der Haushaltsstelle 3120.001.9500 „Baukosten Hochbau“ erfolgt aus:

Mehreinnahmen in den Haushaltsstellen

3120.001.3620 „Zuschüsse vom Landkreis“                          in Höhe von 133.200,00 €

6300.009.3520 „Ausbaubeiträge“                                           in Höhe von     4.000,00 €

6300.026.3630 „Zuweisungen von Zweckverbänden“            in Höhe von     6.300,00 €

6300.059.3520 „Ausbaubeiträge“                                           in Höhe von        800,00 €

6300.061.3630 „Zuweisungen von Zweckverbänden“            in Höhe von     3.400,00 €

sowie der Umverteilung von nicht benötigten Haushaltsausgaberesten der Haushaltsstelle

6300.061.9400 „Projektierungskosten“ Blumenstraße           in Höhe von   24.600,00 €.

 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 52 Kommunalverfassung                                        Über- und außerplanmäßige Ausgaben

 

Die ehemalige Gemeinde Remplin hat mit Zuwendungsbescheid des Landkreises Demmin vom 26.05.2009 eine Finanzhilfe nach Verwaltungsvereinbarung des Landes Mecklenburg – Vorpommern zur Durchführung des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (sog. Konjunkturpaket II) in Höhe von 133.200,00 € für die Errichtung der Außentreppe an der Sternwarte Remplin erhalten.

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 172.300,00 €. Dementsprechend sind Eigenanteile in Höhe von 39.100,00 € durch die Stadt Malchin als Rechtsnachfolgerin der Gemeinde Remplin zu finanzieren.

 

Gegenwärtig laufen die Vorabsprachen zur Durchführung der Maßnahme.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltstelle:

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

3120.001.9500

172.300,00 €

X

 

einmalig

6300.061.9400

- 24.600,00 €

X

 

einmalig

Einnahmen:

 

 

 

 

3120.001.3620

133.200,00 €

X

 

einmalig

6300.009.3520

    4.000,00 €

X

 

einmalig

6300.026.3630

    6.300,00 €

X

 

einmalig

6300.059.3520

       800,00 €

X

 

einmalig

6300.061.3630

    3.400,00 €

X

 

einmalig

 

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