Beschlussvorlage - 2009/MC/037

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Formulierung des Programmsatzes 6.2.2.(6) und die Begründung dazu sind im vorliegenden Entwurf wie folgt zu ergänzen:

 

Darüber hinaus soll der Berufsschulstandort im Grundzentrum Malchin erhalten werden.

 

Begründung zu 6.2.2.(6)

 

Der Berufsstandort Malchin soll insbesondere durch die Profilierung im Nahrungsmittelgewerbe erhalten werden, da dieser Standort für die berufliche Bildung von überregionaler Bedeutung ist.

 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Beteiligung der Stadt Malchin gemäß § 9 Abs. 3 LPIG i. V. m. § 7 Abs. 3 LPIG

 

Entgegen der Fassung im ersten Beteiligungsverfahren ist der Berufsschulstandort Malchin im zweiten Entwurf nicht mehr vorhanden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

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