Beschlussvorlage - 2009/MC/032
Grunddaten
- Betreff:
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Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Flur 28, Gemarkung Malchin auf den Flurstücken 94/7, 94/67, 82/71, 82/74
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- FBII - Bau- und Ordnungsverwaltung
- Verantwortlicher:
- Frau C. Pinno
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
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Vorberatung
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31.08.2009
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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23.09.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage am Kornbrink in der Flur 28, Gemarkung Malchin auf den Flst. 94/7, 94/67, 82/71 und 82/74 wird erteilt.
Dem Antrag auf Befreiung von den gestalterischen Festsetzungen gem. § 86 LBauO und § 9 BauGB
- an Stelle des vorgeschriebenen Satteldaches Zulassung eines Walmdaches
- an Stelle der vorgeschriebenen Dachneigung von 40 – 49 ° eine Dachneigung des geplanten Bauvorhabens von 38 °
wird zugestimmt.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
B-Plan Nr. 27 „Am Kornbrink“
§ 36 BauGB Stellungnahme der Gemeinde
§ 22 Kommunalverfassung Entscheidung der Gemeinde
§ 67 LBauO M-V Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften
Bei dem geplanten Bauvorhaben (Bungalowstil) ist die vorgeschriebene Dachneigung von
40 ° bis 49 ° sowie die Errichtung eines vorgeschriebenen Satteldaches nicht möglich.
