Beschlussvorlage - 2013/MC/440
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung einer Rampe im öffentlichen Gehweg für die Schweriner Straße 7
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- FBII - Bau- und Ordnungsverwaltung
- Verantwortlicher:
- Frau K. Raaz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
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Vorberatung
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21.01.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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27.02.2013
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Sach- und Rechtslage
Der Höhenunterschied zwischen Oberkante Gehweg und Oberkante Fußboden Erdgeschoss liegt neu bei einem Meter. Im privaten Bereich kann eine Rampe mit 12 20 % Neigung ausgebildet werden. Der Antragsteller beabsichtigt die Rampe im öffentlichen Bereich mit max. 12 % im öffentlichen Gehweg rechts vor dem Gebäudeeingang in einer Breite von 1,20 Meter und einer Länge von 3,75 Meter zu errichten.
An die Rampe schließen sich in Höhe der Haustür drei Stufen an in einer Breite von 0,66 Meter. Die Restgehwegbreite von 0,90 Meter ist ausreichend um den Fußgänger an der Rampenanlage vorbei zu führen.
Die Bemühungen für eine rückwärtige Erschließung des Grundstückes waren erfolglos.
