Beschlussvorlage - 2013/MC/438

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Für das Gemeindegebiet Malchin wird ein Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan nach dem Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) aufgestellt.

 

Mit der Erarbeitung des Flächennutzungsplanes soll das Architekturbüro Disterheft beauftragt werden.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 2 (1) und § 5 (1) BauGB ist für das gesamte Gemeindegebiet Malchin ein Flächennutzungsplan aufzustellen.

Die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes ist notwendig, da der am 20.05.2003 genehmigte und am 30.11.2003 bekannt gemachte Flächennutzungsplan der Stadt Malchin  durch die Fusion mit der Gemeinde Gorschendorf  zum 01.01.2003 nicht mehr hätte genehmigt und bekannt gemacht werden dürfen. Mit Beschluss der Stadtvertretung Malchin vom 04.05.2005 wurde der Flächennutzungsplan der Stadt Malchin somit für unwirksam erklärt. Gleichzeitig wurde ein neuer Aufstellungsbeschluss gefasst. Da die Stadt Malchin jedoch im Juni 2009 mit der Gemeinde Remplin fusioniert hat, ist nunmehr ein neuer Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung eines Flächennutzungsplanes für das gesamte Gemeindegebiet zu fassen und ein neues Verfahren durchzuführen.

In diesem Verfahren ist neben dem Flächennutzungsplan auch ein Landschaftsplan für das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Malchin zu erstellen.      

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Produkt : 1/5.11.00.562550

Die Gesamtkosten zur Erstellung des Flächennutzungsplanes einschließlich notwendigen Landschaftsplan betragen insgesamt 110.095,93 Euro. Die Kosten sind in den Haushalt 2013 und 2014 einzustellen.

 

 

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