Beschlussvorlage - 2013/MC/437

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt einen Antrag  zum Bau des Radweges  durch das Straßenbaumt an den zuständigen Straßenbaulastträger  das Straßenbaumt Güstrow zu stellen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§22 KV Entscheidung der Gemeinde

Straßen- und Wegegesetz des Landes M-V

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine ,wenn der Radweg in der Straßenbaulast des Straßenbauamtes Güstrow bleibt.

 

 

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