Beschlussvorlage - 2013/MC/436

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Malchin billigt den Entwurf der Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Quartierbebauung“ der Stadt Malchin bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung und beschließt diesen öffentlich auszulegen.

 

Gemäß § 13 BauGB erfolgt die 2. Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Danach kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Im vereinfachten Verfahren wird außerdem von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. 

 

Der Entwurf der Bebauungsplanung und die Begründung liegen

 

vom 18.03.2013 bis zum 26.04.2013

 

im Bauamt des Rathauses der Stadt Malchin, Am Markt 1, Zimmer 308, 17139 Malchin

während der Dienststunden

 

montags                            08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 15:30 Uhr,

dienstags                          08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 17:30 Uhr,

mittwochs                          08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 15:30 Uhr,

donnerstags                      08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 15:30 Uhr,

freitags                              08:00 - 12:00 Uhr.

 

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Stellungnahmen zum Entwurf können während der Auslegungsfrist mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Quartierbebauung“ der Stadt Malchin unberücksichtigt bleiben und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

 

 

 

 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die Stadtvertretung der Stadt Malchin hat am 12.12.2012 den Aufstellungsbeschluss für die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Quartierbebauung“ der Stadt Malchin gefasst. Anlass für die geplante Bebauungsplanänderung sind die Abweichungen von den bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes durch das konkret anstehende Vorhaben: Bau eines Wohn- und Geschäftshauses in der Karl-Dressel-Straße/Rosmarinstraße.

 

Rechtsgrundlagen für die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes sind:

-          Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.September 2004 (BGBl. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli  2011

           (BGBl. I S. 1509)

-          Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S.

           132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22.04.1993 (BGBl. S. 466)I

-          Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I S. 58), zuletzt

           geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509)

-          Landesbauordnung (LBauO) M-V vom 18.04.2006 (GVOBl. M-V S. 102), zuletzt

           geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.Mai 2011 (GVOBl. M-V S. 323)

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die WOGEMA Wohnungsgesellschaft Malchin mbH übernimmt die Kosten für die städtebauliche Planung und zwar die gesamte Verfahrensabwicklung der B-Planänderung bis hin zur Genehmigung derselben nach dem BauGB.

Die Verantwortung der Stadt für das gesetzlich vorgesehene Planänderungsverfahren bleibt unberührt.

 

 

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Anlagen

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