Beschlussvorlage - 2013/MC/445
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes und Carport in der Flur 2 Gemarkung Remplin auf dem Flurstück 189/6
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- FBII - Bau- und Ordnungsverwaltung
- Verantwortlicher:
- Frau C. Pinno
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
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Vorberatung
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21.01.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Entscheidung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV Entscheidung der Gemeinde
§ 36 BauGB Stellungnahme der Gemeinde
335 Bau GB Bauen im Außenbereich
Gemäß § 35 BauGB ist planungsrechliche Zulässigkeit für das Bauen im Außenbereich an gewisse Vorraussetzungen gebunden.
Nach Abs.1 BauGB ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange entgegenstehen und wenn es nicht die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigt.
Eine Privilegierung der Antragsteller geht aus dem Antrag nicht hervor (z.B. das es sich um einen forst- oder landwirtschaftlichen Betrieb handelt). Durch die Antragstellung lässt sich befürchten, dass die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigt wird und eine Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung erfolgt.
