Beschlussvorlage - 2012/MC/430

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die vorläufige Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011 wird zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 Abs. 3 Zi. 8 KV M-V Gemeindevertretung

§ 61 KV M-V, in der für Kommunen mit kameralistischer Haushaltsführung weiter anzuwendenden Fassung Jahresrechnung

§§ 37 ff. GemHVO (kameral) Jahresrechnung

 

 

Entsprechend den Hinweisen des Innenministeriums für die Gestaltung der kommunalen Haushalte 2011 und zur Umsetzung der Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 24.11.2010 wird die letzte kamerale Jahresrechnung für die Stadt Malchin erst dann endgültig abgeschlossen, wenn die Eröffnungsbilanz steht und die Überleitungsrechnung abgestimmt wurde.

Die Eröffnungsbilanz wurde bisher noch nicht aufgestellt und es kann gegenwärtig auch noch keine Aussage zum Zeitpunkt der Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 getroffen werden.

Dementsprechend können bis zum 31.12.2012 keine Beschlüsse zur endgültigen Feststellung der Jahresrechnung 2011 und zur Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2011 gefasst werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe Anlage!

 

 

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