Beschlussvorlage - 2012/MC/428

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

In Abstimmung mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt, wird das

Bauvorhaben Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in der Gemarkung Malchin, Flur 28 auf dem Flst. 206/1 genehmigungsfrei gestellt, da die Bedingungen aus dem § 62 Abs. 1 und 2 LBauO M-V erfüllt sind.

Demzufolge wird kein Genehmigungsverfahren zu oben genannten Bauvorhaben durchge-führt und eine Untersagung nach § 15 Abs. 1, Satz 2 BauGB (Veränderungssperre) beim Landkreis nicht beantragt. Die Genehmigung über die Freistellung nach § 62 LBauO

M-V berechtigt zum Bau des o.g. Vorhabens.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 Kommunalverfassung                                          Entscheidung der Gemeinde

§ 30 ff BauGB                                                                      Bauen im Geltungsbereich eins B-Planes

(B-Plan Nr. 4 „Scheunenstraße“)

§ 62 Abs. 1 u. 2 LBauO M-V                                          Genehmigungsfreistellung von Wohngebäuden

§ 72 LBauO M-V              Baugenehmigung/Baubeginn (Beginn der Bauausführung)

§ 15 BauGB                                                                      Zurückstellung von Baugesuchen (wenn keine

Veränderungssperre beschlossen ist)

B-Plan Nr.4 „Scheunenstraße“

Die Dachfarbe anthrazit wird in Absprache mit dem Landkreis als geringfügige Abweichung gesehen, da gemäß beiliegender Bilddokumentation schon viele Dächer im B-Plangebiet in diesem Farbton errichtet wurden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, da privates Bauvorhaben. Die Erschließung ist im Baugebiet vorhanden.

 

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