Beschlussvorlage - 2012/MC/428
Grunddaten
- Betreff:
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Errichtung eines Einfamilienwohnhaus in der Gemarkung Malchin Flur 28 auf dem Flurstück 206/1
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- FBII - Bau- und Ordnungsverwaltung
- Verantwortlicher:
- Frau C. Pinno
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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12.12.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
In Abstimmung mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt, wird das
Bauvorhaben Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in der Gemarkung Malchin, Flur 28 auf dem Flst. 206/1 genehmigungsfrei gestellt, da die Bedingungen aus dem § 62 Abs. 1 und 2 LBauO M-V erfüllt sind.
Demzufolge wird kein Genehmigungsverfahren zu oben genannten Bauvorhaben durchge-führt und eine Untersagung nach § 15 Abs. 1, Satz 2 BauGB (Veränderungssperre) beim Landkreis nicht beantragt. Die Genehmigung über die Freistellung nach § 62 LBauO
M-V berechtigt zum Bau des o.g. Vorhabens.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 Kommunalverfassung Entscheidung der Gemeinde
§ 30 ff BauGB Bauen im Geltungsbereich eins B-Planes
(B-Plan Nr. 4 Scheunenstraße)
§ 62 Abs. 1 u. 2 LBauO M-V Genehmigungsfreistellung von Wohngebäuden
§ 72 LBauO M-V Baugenehmigung/Baubeginn (Beginn der Bauausführung)
§ 15 BauGB Zurückstellung von Baugesuchen (wenn keine
Veränderungssperre beschlossen ist)
B-Plan Nr.4 Scheunenstraße
Die Dachfarbe anthrazit wird in Absprache mit dem Landkreis als geringfügige Abweichung gesehen, da gemäß beiliegender Bilddokumentation schon viele Dächer im B-Plangebiet in diesem Farbton errichtet wurden.
