Beschlussvorlage - 2012/MC/420

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sach- und Rechtslage

Beschlussvorschlag:

Der nachfolgend genannte Beschluss des Bürgermeisters in der Gesellschafterversammlung der WOGEMA am 10.08.2012 zur Gewinnverwendung 2011 wird bestätigt:

 

Vom Jahresgewinn der WOGEMA in Höhe von 62.347,24 € ist ein Betrag von 12.000 € an den Gesellschafter, die Stadt Malchin, auszuschütten. Der Restbetrag des Jahresgewinns ist der Gewinnrücklage zuzuführen.

 

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Finanz. Auswirkung

Sach- und Rechtslage:

Die Stadt Malchin ist 100-prozentige Gesellschafterin der WOGEMA.

Im § 75 Abs. 1 KV M-V heißt es:

„Die Unternehmen und Einrichtungen sind so zu führen, dass der öffentliche Zweck erfüllt wird. Unternehmen sollen einen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abwerfen, soweit dadurch der öffentliche Zweck nicht beeinträchtigt wird. § 21 der Gemeindehaus-haltsverordnung-Doppik ist anzuwenden.“

 

Im Rahmen der Aufsichtsratssitzung der WOGEMA am 27.06.2012 wurde der Jahresab-schluss 2012 durch die Wirtschaftsprüferin Frau Dr. Richter von der Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft pwc AG vorgestellt und ausführlich mit den Aufsichtsratsmitgliedern diskutiert.

Der Jahesabschluss 2011 erhielt von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Der Jahresgewinn für 2011 wird mit 62.347,24 € ausgewiesen.

Der Aufsichtsrat empfahl nach umfassender Beratung einstimmig, einen Betrag von 12.000 € an den Gesellschafter, die Stadt Malchin, auszuschütten und den Restbetrag des Jahresgewinns in die Gewinnrücklage einzustellen.

 

Der Ausschüttungsbetrag entspricht den Regelungen des § 21 Abs. 2 des Gesllschafter-vertrages der WOGEMA.

 

Auf Grund der derzeitig schwierigen Haushaltssituation ist die Gewinnausschüttung eine Möglichkeit, die uns gemäß den Regelungen der Kommunalverfassung zur Einnahmebeschaffung zur Verfügung steht und auch genutzt werden sollte.

Sowohl das Innenministerium als auch die Kommunalaufsicht verweisen regelmäßig darauf, dass Gewinnausschüttungen – soweit möglich – vorgenommen werden sollen.

Gerade bei Fehlbedarfshaushalten sind alle Einnahmepotentiale auszuschöpfen.

Der Bürgermeister ist in der Gesellschafterversammlung vom 10.08.2012 o.g. Beschlussempfehlung des Aufsichtsrates gefolgt.

Der Beschluss in der Gesellschafterversammlung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch die Stadtvertretung.

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