Beschlussvorlage - 2012/MC/419

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Abriss des denkmalgeschützten Wohnhauses Wolfssteig Nr. 36 auf dem Flurstück 21 und der Wohnhäuser mit dazugehörigem Nebengebäuden Wolfssteig Nr. 34 und 32 auf dem Flurstück 19 und 20 wird erteilt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Das Einverständnis der Eigentümer liegt dem Bauamt, Frau Raaz, schriftlich vor. Die Gebäude sollen im Rahmen der Stadtsanierung als städtebauliche Ordnungsmaßnahme abgerissen werden.

 

Stadtsanierungsgebiet

Denkmalschutzgesetz des Landes M-V

§ 36 BauGB                            Stellungnahme der Gemeinde

Die Gebäude stellen einen städtebaulichen Missstand dar und bilden eine Gefahr für alle Bürger und Anwohner , sie drohen einzustürzen, da die Standsicherheit nicht mehr gegeben ist. Die Eigentümer sind finanziell nicht in der Lage den Abriss vorzunehmen. Der Gebäudeverfall ist jahrelang nicht getätigten Unterhaltungs-maßnahmen geschuldet.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Der Sanierungsträger hat sich entschlossen, deshalb diese Abrissmaßnahme in das Sanierungsprogramm aufzunehmen. Die Abrisskosten sollen daraus getragen werden.

 

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