Beschlussvorlage - 2012/MC/416

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt auf der Grundlage des § 10 BauGB i.V.m. § 13 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) und des § 86 LBauO M-V vom 18. April 2006, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2011 (GVOBl. M-V S. 323) die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Amselweg“ der Stadt Malchin bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B).-

 

Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Amselweg“ der Stadt Malchin ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 9 BauGB            Inhalt des Bebauungsplans

§ 10 BauGB          Beschluss, Genehmigung und Inkrafttreten des Bebauungsplans

§ 13 BauGB          Bebauungspläne der Innenentwicklung

§ 86 LBauO          Örtliche Bauvorschriften

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die 1. Änderung des Bebauungsplanes werden durch die Stadt Malchin getragen. Sie betragen 4.500,00 lt. Honorarangebot der A & S GmbH Neubrandenburg vom 17.02.2012 zzgl. notwendiger Katastergebühren. Im Haushalt 2012 sind die notwendigen finanziellen Mittel unter der Haushaltsstelle 1/5.1.1.00.562550 eingestellt.  

 

 

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