Beschlussvorlage - 2012/MC/411

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Malchin ist durch die Planung in ihren Interessen nicht berührt. Anregungen und Bedenken werden nicht geltend gemacht. Aus der Sicht der Stadt Malchin bestehen keine Einwände gegen den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 58 der Stadt Teterow „Sondergebiet Getreidewirtschaft“.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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